RECHTSGEBIETE
Schwerpunktmäßig betreut Rechtsanwalt Michael Ruhnke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, die Referate Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Kauf- und Werkvertragsrecht sowie Handelsrecht.
Seine fachliche Kompetenz in diesen Bereichen kommt dabei nicht nur Privatleuten zugute, sondern erfüllt insbesondere auch die Ansprüche gewerbetreibender Mandanten, die in wirtschaftsrechtlichen Fragen Beratung suchen.
Auf dem immer mehr an Bedeutung gewinnenden Sektor des Bank- und Kapitalmarktrechts profitieren unsere Mandanten von dem Umstand, dass Rechtsanwalt Michael Ruhnke sowohl Anleger vertritt als auch über Erfahrung in der Vertretung der Bankenseite verfügt und somit eine umfassende Beurteilung des Sachverhaltes aus beiden Blickwinkeln gewährleisten kann.
WIDERRUF DARLEHEN
Rechtsanwalt Michael Ruhnke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist seit dem Jahre 2010 Honoraranwalt in der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Aktueller Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Michael Ruhnke ist der Widerruf von Immobiliendarlehen und Fahrzeugfinanzierungen.
Rechtsanwalt Michael Ruhnke ist in diesem Bereich mit mehr als 1.000 Fällen ‑ gerichtlich und außergerichtlich - mandatiert.
Bitte besuchen Sie hierzu unsere Rubrik Bankrecht/Widerruf mit weiteren Informationen und aktuellen Urteilen.