RECHTSGEBIETE
Schwerpunktmäßig betreut Rechtsanwalt Michael Ruhnke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, die Referate Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Kauf- und Werkvertragsrecht sowie Handelsrecht.
Seine fachliche Kompetenz in diesen Bereichen kommt dabei nicht nur Privatleuten zugute, sondern erfüllt insbesondere auch die Ansprüche gewerbetreibender Mandanten, die in wirtschaftsrechtlichen Fragen Beratung suchen.
Auf dem immer mehr an Bedeutung gewinnenden Sektor des Bank- und Kapitalmarktrechts profitieren unsere Mandanten von dem Umstand, dass Rechtsanwalt Michael Ruhnke sowohl Anleger vertritt als auch über Erfahrung in der Vertretung der Bankenseite verfügt und somit eine umfassende Beurteilung des Sachverhaltes aus beiden Blickwinkeln gewährleisten kann.