Wir sind deutschlandweit tätig bei Kreditkartenmissbrauch / Kreditkartenbetrug
Rechtsanwalt Michael Ruhnke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, betreut Sie in der Auseinandersetzung mit der kartenausgebenden Bank nach unzulässigen Abbuchungen oder Überweisungen.
Vermehrt Betrugsopfer durch Kreditkartenmissbrauch
Professionell agierenden Täterbanden gelingt es immer häufiger, über Kreditkarten nicht von dem Karteninhaber autorisierte Zahlungen zu tätigen oder hohe Überweisungen auszulösen.
Wer den Diebstahl seiner Kreditkarte oder nicht von ihm autorisierte Zahlungen/Überweisungen bemerkt, muss die Karte umgehend sperren lassen. Erste Abbuchungen von dem Konto haben die Täter dann allerdings meistens schon vorgenommen. Bundesweit ist der Schaden durch Kreditkartenmissbrauch enorm.
Täter agieren unterschiedlich, jedoch immer professionell
Dabei agieren die Täter in verschiedener Art und Weise, jedoch immer hoch professionell.
So versuchen Tätergruppen über die Kreditkarte, die immer häufiger auch eine Online-Banking-Funktion hat, hohe Überweisungen auszulösen. Die Täter versenden z.B. E-Mails, die den originalen Mails des Kreditkartenunternehmens oder der Karten ausgebenden Bank zum Verwechseln ähnlich sehen und erschleichen sich so das Vertrauen der Opfer. Ziel ist es, dass ein Link angeklickt wird. Hier wird das Opfer dann unter einem Vorwand zur Eingabe seiner sensiblen Bankdaten aufgefordert. So gelingt es den Schädigern insbesondere, neue Endgeräte zur Autorisierung (z.B. Tablet oder Handy) zu registrieren, die dann vom Betrugsopfer nicht autorisierte Verfügungen in größtmöglicher Höhe auslösen. Diese Methode wird als "Phishing" bezeichnet.
Aktuell ist auch eine deutliche Häufung von Betrugsfällen im Bereich des Kreditkartenmissbrauchs zu beobachten, die ihren Ausgangspunkt bei eBay Kleinanzeigen hat. Der Verkäufer wird per WhatsApp von einem vermeintlichen Kaufinteressenten kontaktiert. Der Kaufinteressent bietet schließlich eine Überweisung auf die Kreditkarte des Verkäufers an. Dem Verkäufer wird ein Link zu einer täuschend echt gestalteten vermeintlichen eBay Website übersandt. Dort vom Verkäufer eingegebene Daten werden von den Tätern dann für Verfügungen von der Karte des Betroffenen, insbesondere für Zahlungen oder auch für Online-Überweisungen, verwendet.
Ansprüche gegen die kartenausgebende Bank erfolgreich durchsetzen
Die Ansprüche gegen die Täter werden in der Regel nicht realisierbar sein.
Sehr erfolgversprechend ist jedoch die konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die kartenausgebende Bank.
In der Regel steht dem Kunden bei einer von ihm selbst nicht autorisierten Verfügung zunächst ein Anspruch auf taggleiche Wiedergutschrift zu gemäß § 675 u Satz 2 BGB.
Ein Schadensersatzanspruch der Bank in gleicher Höhe nach § 675 v Abs. 3 Nr. 2 BGB (wegen der Verletzung von Pflichten des Kunden) würde ein grob fahrlässiges Verhalten des Bankkunden voraussetzen. Dies ist aber nach der Rechtsprechung nur gegeben bei einer in objektiver Hinsicht schweren und subjektiv schlechthin unentschuldbaren Verletzung der konkreten Sorgfaltspflichten. Selbst ein objektiv grober Pflichtenverstoß erlaubt keinen zwingenden Schluss auf ein gesteigert persönliches Verschulden, BGH NJW 2016, 2024.
Häufig lassen sich Geschädigte jedoch zu Unrecht von einer Erstattung seitens der kartenausgebenden Bank abhalten.
Nutzen Sie unsere umfangreiche Erfahrung mit zahlreichen Banken (DKB, LBBW, Postbank, Sparkassen, Volksbanken, VR Banken, Degussa Bank, Advanzia Bank).
Ihre Ansprüche nach § 675 u Satz 2 BGB setzen wir durch.