Schwerpunkte
Zu den Schwerpunkten seiner bankrechtlichen Tätigkeit zählen:
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung
- Widerruf von Immobiliendarlehen
- Widerruf von Kfz-Finanzierungen
- Erwirkung der Löschung von SCHUFA-Einträgen
- Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen
- Abwehr der Kündigung eines Immobiliendarlehens
- Durchsetzung der Ansprüche gegen die Bank bei Online-Banking Betrug
- Durchsetzung der Ansprüche gegen die kartenausgebende Bank bei Kreditkartenmissbrauch
Der aktueller Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Michael Ruhnke ist die Durchsetzung der Ansprüche Geschädigter gegen die Bank bei Online-Banking Betrug oder Kreditkartenmissbrauch.