RECHTSGEBIETE
Mit ihren Tätigkeitsschwerpunkten Strafrecht und Sozialrecht bildet Jutta Meinhardt eine wichtige Ergänzung zu den zivilrechtlichen Referaten.
Gerade in dem besonders sensiblen Bereich des Strafrechts, der jeden ganz unverhofft und unverschuldet treffen kann und der nicht selten den Kernbereich des Privatlebens berührt, finden Sie in Rechtsanwältin Jutta Meinhardt eine vertrauensvolle Ansprechpartnerin, die sich kompetent und mit vollem Engagement um Ihre Probleme kümmert.
WICHTIGE HINWEISE
Da Strafrecht von der Schnelligkeit lebt, bereits an dieser Stelle einige wichtige Hinweise:
Wer selbst von einem Strafverfahren betroffen ist, hat stets die Möglichkeit, die Aussage zu verweigern. Dieses Recht haben auch die Ehegatten und nahen Verwandten des Beschuldigten. Machen Sie als Beschuldigter keine Angaben bei der Polizei, ohne sich zuvor anwaltlichen Rat einzuholen. Dies gilt auch dann, wenn Sie glauben, sich nichts vorwerfen zu müssen. Vernehmungstermine bei der Polizei müssen Sie nicht wahrnehmen; die Polizei kann Ihr Erscheinen nicht erzwingen.
Als Beschuldigter stehen Sie mit dem Rücken zur Wand. Ihre wesentlichen Rechte in diesem Stadium sind Ihr Schweigerecht und das Recht, einen Verteidiger zu konsultieren. Machen Sie von diesen Rechten konsequent Gebrauch!