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RECHTSANWALT

ALBRECHT RUHNKE

Rechtsanwalt Albrecht Ruhnke, Jahrgang 1948, absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim und ist seit 1977 als Rechtsanwalt zugelassen. Nachdem er mehrere Jahre in einer Sozietät tätig gewesen war, gründete er 1986 erfolgreich eine eigene Kanzlei.

RECHTSGEBIETE

Rechtsanwalt Albrecht Ruhnke ist überwiegend auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts tätig und verfügt - auch auf Grund seiner großen Erfahrung - über tiefgreifende Kenntnisse im Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.

Im Rahmen seiner langjährigen Tätigkeit konnte er sowohl in der Gründungs- als auch in der Betriebsphase mehrerer mittelständischer Unternehmen zu deren anhaltendem Erfolg beitragen.