Wir sind deutschlandweit tätig bei Online-Banking Betrug
Rechtsanwalt Michael Ruhnke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, betreut Sie in der Auseinandersetzung mit Ihrer Bank oder Sparkasse nach unzulässigen Abbuchungen oder Überweisungen.
Vermehrt Betrugsopfer im Online-Banking
Es gibt vermehrt Geschädigte, die Opfer von Kriminellen im Online-Banking geworden sind. Es handelt sich unter anderem um Kunden der Sparkassen, der Volksbanken und VR Banken, der Postbank, der BBBank, der DKB, der LBBW, der Degussa Bank sowie der Advanzia Bank.
Täter agieren unterschiedlich, jedoch immer professionell
Dabei agieren die Täter in verschiedener Art und Weise, jedoch immer hoch professionell.
Die Täter versenden z.B. E-Mails, die den originalen Mails von Bankinstituten zum Verwechseln ähnlich sehen und erschleichen sich so das Vertrauen der Opfer. Ziel ist es, dass ein Link angeklickt wird. Hier wird das Opfer dann unter einem Vorwand zur Eingabe seiner sensiblen Bankdaten aufgefordert. So gelingt es den Schädigern insbesondere, neue Endgeräte zur Autorisierung (z.B. Tablet oder Handy) zu registrieren, die dann vom Betrugsopfer nicht autorisierte Verfügungen in größtmöglicher Höhe auslösen. Diese Methode wird als "Phishing" bezeichnet.
Eine weitere Vorgehensweise sind Anrufe angeblicher Bankmitarbeiter. Es wird in der Regel durch sogenanntes Call-ID-Spoofing die tatsächliche Telefonnummer der Bank dem angerufenen Bankkunden als eingehender Anruf angezeigt. Die angeblichen Bankmitarbeiter erschleichen sich dann in dem Gespräch die geheimen Bankdaten, die sie benötigen, um nicht autorisierte Überweisungen vom Konto des Kunden in maximal möglicher Höhe auszulösen. Diese Methode bezeichnet man als "Vishing" (Voice Phishing).
Verbreitet ist auch die Vorgehensweise der Verwendung einer Website einer Bank, bei der es sich jedoch nicht um die richtige Website der Bank handelt, sondern um eine täuschend echt hergestellte Fälschung. Der Bankkunde loggt sich bereits unter Preisgabe seiner Bankdaten in die gefälschte Website ein und gibt dann auf der Website weitere Bankdaten preis. Die Täter verwenden dann die Daten, um das Konto des Kunden "leer zu räumen". Diese Vorgehensweise bezeichnet man als "Pharming".
Insbesondere Sparkassenkunden wurden auch mittels gefälschter Anschreiben zur Preisgabe ihrer geheimen Autorisierungsdaten veranlasst.
Ansprüche gegen die Bank erfolgreich durchsetzen
Die Ansprüche gegen die Täter werden in der Regel nicht realisierbar sein.
Sehr erfolgversprechend ist jedoch die konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Bank.
In der Regel steht dem Kunden bei einer von ihm selbst nicht autorisierten Verfügung zunächst ein Anspruch auf taggleiche Wiedergutschrift zu gemäß § 675 u Satz 2 BGB.
Ein Schadensersatzanspruch der Bank in gleicher Höhe nach § 675 v Abs. 3 Nr. 2 BGB (wegen der Verletzung von Pflichten des Kunden) würde ein grob fahrlässiges Verhalten des Bankkunden voraussetzen. Dies ist aber nach der Rechtsprechung nur gegeben bei einer in objektiver Hinsicht schweren und subjektiv schlechthin unentschuldbaren Verletzung der konkreten Sorgfaltspflichten. Selbst ein objektiv grober Pflichtenverstoß erlaubt keinen zwingenden Schluss auf ein gesteigert persönliches Verschulden, BGH NJW 2016, 2024.
Häufig lassen sich Geschädigte jedoch zu Unrecht von einer Erstattung seitens ihrer Bank abhalten.
Nutzen Sie unsere umfangreiche Erfahrung mit zahlreichen Banken und Sparkassen.
Ihre Ansprüche nach § 675 u Satz 2 BGB setzen wir durch.