Kostenlose Ersteinschätzung
Ihrer Ansprüche
- Online Upload
- Post
Bitte senden Sie uns Ihren Autokreditvertrag oder Leasingvertrag an folgende E-Mailadresse:
Wir prüfen dann Ihre Ansprüche.
Bitte laden Sie uns Ihren Autokreditvertrag oder Leasingvertrag über folgendes Formular hoch (max. 10 MB). Wir prüfen dann Ihre Ansprüche.
Wichtiger Hinweis: Dateien, die größer als 10 MB sind, senden Sie uns bitte direkt an die E-Mailadresse ruhnke@ruhnke-julier.de.
Bitte senden Sie uns Ihren Autokreditvertrag oder Leasingvertrag an folgende Postanschrift. Wir prüfen dann Ihre Ansprüche.
Ruhnke Julier Rechtsanwälte
Wittelsbachstraße 61
67061 Ludwigshafen/Rhein

Aktuelles
„Klatsche“ für den Bundesgerichtshof durch neue Entscheidungen des EuGH
Nach den Entscheidungen des EuGH vom heutigen Tage auf die Vorlagefragen des LG Ravensburg (Az. C-33/20, C-155/20, C-187/20) sind letztlich fast alle Verbraucherdarlehensverträge (nicht grundpfandrechtlich besicherte Darlehensverträge) widerruflich und auch eine Berufung auf Verwirkung oder Rechtsmissbrauch den Banken verwehrt.
Weiterlesen … „Klatsche“ für den Bundesgerichtshof durch neue Entscheidungen des EuGH
Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes zum Widerruf der Autofinanzierung
Mit zwei jüngst veröffentlichten Urteilen vom 27.10.2020 (XI ZR 525/19 und XI ZR 498/19) gibt der BGH seine Rechtsprechung ausdrücklich auf, dass der sogenannte Kaskadenverweis (also der Verweis auf die Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB mit Weiterverweisung nach Art 247 § 6 EGBGB und von dort noch weiter) klar und verständlich sei und die Frist für einen Widerruf damit nicht zu laufen beginne.
Weiterlesen … Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes zum Widerruf der Autofinanzierung
Auch Landgericht Köln stellt wirksamen Widerruf aufgrund fehlender Angabe im Darlehensvertrag auf den Anspruch des Verbrauchers auf Erteilung eines Tilgungsplanes fest
Es ging um einen im April 2015 geschlossenen Autokreditvertrag. Das Landgericht Köln stellte fest, die Bank habe den Verbraucher weder über die zuständige Aufsichtsbehörde, noch seinen Anspruch auf einen Tilgungsplan noch ordnungsgemäß über den Verzugszins informiert.