Aktuelles
Widerruf Autofinanzierung
„Klatsche“ für den Bundesgerichtshof durch neue Entscheidungen des EuGH
Nach den Entscheidungen des EuGH vom heutigen Tage auf die Vorlagefragen des LG Ravensburg (Az. C-33/20, C-155/20, C-187/20) sind letztlich fast alle Verbraucherdarlehensverträge (nicht grundpfandrechtlich besicherte Darlehensverträge) widerruflich und auch eine Berufung auf Verwirkung oder Rechtsmissbrauch den Banken verwehrt.
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Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes zum Widerruf der Autofinanzierung
Mit zwei jüngst veröffentlichten Urteilen vom 27.10.2020 (XI ZR 525/19 und XI ZR 498/19) gibt der BGH seine Rechtsprechung ausdrücklich auf, dass der sogenannte Kaskadenverweis (also der Verweis auf die Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB mit Weiterverweisung nach Art 247 § 6 EGBGB und von dort noch weiter) klar und verständlich sei und die Frist für einen Widerruf damit nicht zu laufen beginne.
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Auch Landgericht Köln stellt wirksamen Widerruf aufgrund fehlender Angabe im Darlehensvertrag auf den Anspruch des Verbrauchers auf Erteilung eines Tilgungsplanes fest
Es ging um einen im April 2015 geschlossenen Autokreditvertrag. Das Landgericht Köln stellte fest, die Bank habe den Verbraucher weder über die zuständige Aufsichtsbehörde, noch seinen Anspruch auf einen Tilgungsplan noch ordnungsgemäß über den Verzugszins informiert.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main folgt ausdrücklich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
Gegenstand des Verfahrens ist die Finanzierung eines Fahrzeugs der Marke Mitsubishi durch die MCE-Bank. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellt fest, dass der auch hier verwendete Kaskadenverweis fehlerhaft sei gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.
Landgericht Wiesbaden stellt wirksamen Widerruf aufgrund fehlenden Hinweises im Vertrag zum Anspruch des Verbrauchers auf Erteilung eines Tilgungsplanes fest
Gemäß dem Landgericht Wiesbaden erweist sich der streitgegenständliche Verbraucherdarlehensvertrag mit Blick auf Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB als unvollständig.
Gemäß Urteil des Oberlandesgerichts München Leasingvertrag ist der dort verwendete Leasingvertrag der Firma Sixt widerruflich in einer Fernabsatzsituation
Das OLG München stellt fest, dass der Verbraucher zwar kein verbraucherkreditrechtliches Widerrufsrecht, jedoch ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht habe, da ein Fernabsatzvertrag vorgelegen habe.
Erfreuliche gerichtliche Hinweise der Oberlandesgerichte Rostock und Dresden zum aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Das Oberlandesgericht Rostock weist mit Hinweisbeschluss vom 26.3.2020 bereits darauf hin, dass der Senat der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 26.3.2020 folge, Az. 1b 1 U 1/19.
Sensationsurteil des EuGH gibt neue Chancen für den Widerrufsjoker
Das ist ohne Übertreibung ein Paukenschlag, der die deutsche Bankenlandschaft erschüttern wird.
Der EuGH hat am 26.03.2020, Az C-66/19, entschieden, dass die Formulierung der Widerrufsinformation, wie sie zwischen 11.06.2010 bis 20.03.2016 bei letztlich allen Immobiliendarlehen und Kfz-Finanzierungen zu finden war, nicht den Vorgaben der VerbrKr-Richtlinie2008/48 entsprach.
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Wirksamer Widerruf gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG
Es ging vor dem Landgericht Stuttgart um die Finanzierung eines Mercedes-Benz C 250d T der aktuellen Baureihe. Den Kreditvertrag über 45 600 Euro schloss der Kläger im September 2016 mit der Mercedes-Benz Bank AG ab. Im Februar 2018 widerrief er seine auf...
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Wirksamer Widerruf gegenüber der Volkswagen Bank GmbH
Das Landgericht Arnsberg kommt zu dem Ergebnis, dass der Kläger den Darlehensvertrag (Volkswagen Bank GmbH), mit dem das Fahrzeug finanziert worden war, wirksam widerrufen hat. Der Kreditvertrag informiere nicht genau genug über die Möglichkeiten, den ...
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Angabe der zu erstattenden Zinsen bei Widerruf irreführend
Gegenstand der Finanzierung war ein Opel Karl. Das Landgericht Aurich verurteilte die Bank (Mercedes-Benz Bank AG) zur Erstattung sämtlicher gezahlter Beträge i.H.v. 6 241,22 € Zug um Zug gegen die Rückgabe des Wagens an die Bank. Entscheidender Fehler im ...
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Widerrufsinformation der Volkswagen Bank GmbH unzureichend
Gemäß den Feststellungen des Landgerichts Hamburg sei die Widerrufsinformation der Volkswagen Bank GmbH, die dem dortigen Rechtsstreit zugrunde gelegen hatte, unzureichend, so dass Kreditnehmer den Vertrag noch wirksam widerrufen konnte, Aktenzeichen: 318 O 141/18.
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